Ziele:
Menschen mit psychischen Erkrankungen soll verstärkt geholfen werden, ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen,
Durch ambulant-medizinische Hilfen in der vertrauten häuslichen Umgebung soll eine Einweisung in ein Krankenhaus vermieden oder aber eine stationäre Behandlung verkürzt werden,
Psychose Defezite sollen abgebaut und das Leben in der Gemeinschaft erleichtert werden,
Kontaktfähigkeit und persönliche Initiative der Betroffenen sollen gefördert werden.
Voraussetzungen für Soziotherapie:
Schwere psychische Erkrankungen mit diversen Fähigkeitsstörungen (u.a. Antriebs-, Belastbarkeits-, und Verhaltensstörungen),
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit,
Schwere Beeinträchtigung der Kommunikationsfähigkeiten
Ablauf:
Ein Facharzt verordnet die Soziotherapie
Ein Betreuungsplan wird gemeinsam entwickelt vom Facharzt, dem Betroffenen und der entsprechend qualifizierten Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter des zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Der Betreuungsplan wird mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht.
Nach Genehmigung der Kasse wird die Soziotherapie vom Sozialpsychiatrischen Dienst durchgeführt. (Maximal können je Krankheitsfall 120 Stunden in drei Jahren in Anspruch genommen werden.)
| Elisabeth Seidel | 07231 / 91 70 -21 |